Kanzlei
Philosophie
Ich will für meinem Klientenkreis Besonderes leisten. Deshalb konzentriere ich mich auf Rechtsgebiete, in denen ich mich auskenne und erfahren bin. Mit meinen Spezialkenntnissen im Erb- und Familienrecht vertrete ich Privatpersonen und Firmenkunden in Fragen des Erbrechts, Vermögens- und Familienangelegenheiten.
Meine regelmäßige Teilnahme an juristischen Fachlehrgängen und Weiterbildungen sichert dabei den hohen Qualitätsanspruch, den meine Klienten von mir erwarten.
Als umfassender Beratungsdienstleister sehe ich es als meine besondere Aufgabe an, meine Klienten bereits im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen juristisch fundiert zu beraten. Im Vordergrund steht dabei die Vermeidung langwieriger und kostspieliger Gerichtsprozesse.
Die Basis meines Handelns und Denkens bleibt die Beziehung zu meinen Klienten mit ihren persönlichen Bedürfnissen und Erfahrungen. Meine Klienten erhalten von mir klare Entscheidungsgrundlagen und Empfehlungen.
Vita Christian Wanke
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2014
Im Juni 2014 Erwerb des Fachanwaltstitels „Fachanwalt für Erbrecht“.
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2010
Seit Januar 2010 Ausübung der beruflichen Tätigkeit in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Langmack in Göttingen.
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2005
Im Juli 2005 Erwerb des Fachanwaltstitels „Fachanwalt für Familienrecht“.
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1997
Seit August 1997 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Göttingen.
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1995
Juristisches Referendariat in Göttingen von Mai 1995 bis Juli 1997.
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Studium der Rechtswissenschaften mit abschließendem Staatsexamen der Georg-August-Universität Göttingen.
Schulausbildung und Abitur in Rheine
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1965
1965 in Recklinghausen geboren.